Aktuelles, B42 und Radwegebau
Viele Kunden fragen uns, ob wir weiterhin unseren Verkauf, trotz der Baumaßnahmen, fortführen können.
Wir wissen es noch nicht, werden eine Schließung unseres Betriebes und unseres Verkaufes, hier entsprechend mitteilen.
Gründe:
Zum einen ist es vorgesehen, dass fast die doppelte Grundfläche von uns enteignet werden soll, als für den Radweg (selbst wenn er vollständig über unsere / die Fläche meines Vaters gebaut würde) eigentlich benötigt würde, so dass eine spätere Weiterführung des Verkaufes fraglich ist.
Zudem wurde festgelegt,, dass auch unsere verbleibenden Teilfläche von 770 m² bis zu 2,5 Jahren vom LBM in Besitz genommen werden kann, so dass wir vollständig von einer Verkaufsmöglichkeit abgeschnitten wären.
Zum Ausgleich wurde vom LBM eine Entschädigung von umgerechnet
9,- € pro Monat vorgesehen (wenn die vollständige Beschlagnahme nur die Hälfte der Zeit andauern würde, wären es dann umgerechnet insgesamt 18,- € pro Monat, oder gerundet 2 Cent pro m²). Einen Beitrag den Betrieb aufrecht erhalten zu können, wird man darin kaum vermuten dürfen.
Eigentlich bestünde die Möglichkeit, dass aus Richtung Filsen kommend erst eine Hälfte unserer Fläche in die Baumaßnahme einbezogen würde, (wir solange auf der anderen Hälfte, z.B. einen beweglichen Verkauf einrichten könnten) und wenn die Bauarbeiten auf der ersten Hälfte soweit abgeschlossen wären, wir mit unserem Verkauf auf die fertiggestellte Fläche "umziehen" könnten und die Baumaßnahmen Richtung Braubach weitergeführt werden könnten.
Ob dies sich erreichen lässt, scheint unwahrscheinlich.
Auch nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Nachteile und Schädigungen vermutlich so schwerwiegend sein, dass eine Weiterführung unseres gesamten Betriebes nicht mehr möglich sein wird.